VEREINSKONZEPT DES TSV NÜTZEN

Einhaltung folgender Vorgaben und Regeln, die regelmäßig geprüft werden, ist geboten:

1. Die 10 Leitplanken des DOSB und der damit verbundene Abstand sowie Kontaktverbot sind von jedem Sportler zu befolgen – es erfolgt ein Aushang am Sportlereingang und in den Schaukästen sowie an dem Sportplatz Schulstraße und im Internet unter www. tsvnuetzen.de.

2. Das Hygienekonzept wird ausgehängt und muss zwingend von jedem Sportler befolgt werden – es erfolgt ein Aushang am Sportlereingang und in den Schaukästen sowie an dem Sportplatz Schulstraße und im Internet unter www.tsvnuetzen.de.

3. Der Sport im Außenbereich ist zudem auf den beiden Sportplätzen wie folgt geregelt:

a. Die Übungsstunden erfolgen ausschließlich zu den bestehenden Trainingszeiten. Weitere Trainingszeiten sind vorab mit dem Vorstand abzustimmen.

b. Umkleidekabinen, Duschen und das Vereinsheim bleiben geschlossen und werden nicht für die Nutzung freigegeben.

c. Der Sportler kommt in Sportkleidung auf den Sportplatz und verlässt diesen ebenso wieder. Wenn er mit dem Auto kommt, kann er sich in seinem Wagen umziehen.

d. Die Sportler, die auf dem Sportplatz trainieren und mit dem Auto kommen, parken auf dem Parkplatz damit sie nicht in Kontakt mit den Hallen-Sportlern kommen.

e. Die Durchführung des Trainings erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Dachverbandes unter Berücksichtigung der regionalen behördlichen Vorgaben. Diese sind vom Spartenleiter und den Übungsleitern regelmäßig auf Änderungen zu prüfen.

f. Ausschließlich der Trainer/in und Übungsleiter/in baut die Trainingsgeräte auf und ab. Am Schluss sind alle Geräte und Bälle vor dem Zurücklegen zu desinfizieren.

4. Der Sport im Innenbereich kann ab dem 25. Mai bis auf Widerruf wieder aufgenommen werden. Die Einschränkungen sind erheblich und unbedingt zu befolgen.

a. Es dürfen sich in unserer Halle an der Schulstraße zur gleichen Zeit nur bis zu 10 Personen plus Übungsleiter aufhalten.

b. Der Sport sollte, wenn es das Wetter zulässt, nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden

c. Die Personen haben außerordentlich großen Abstand von mindestens 4 Metern zu halten. Zur Orientierung für erlaubte Standorte während der Trainingsstunde sind Kreuze auf dem Boden geklebt worden.

d. Die Nutzung der Umkleideräume, Duschen und die Gruppenräume des Vereinsheims bleiben geschlossen. Die Sportler kommen bereits in Trainingskleidung zum Sport und gehen in diesen wieder nach Hause.

e. Jeder Teilnehmer hat einzeln das Sportlerheim mit Abstand zu betreten, seine Schuhe auszuziehen und im Flurregal abzustellen, dann seine Hände zu desinfizieren und anschließend die Halle zu betreten.

f. Die Übungsstunden erfolgen ausschließlich zu den bestehenden Trainingszeiten (m.E. e.). Weitere Trainingszeiten sind vorab mit dem Vorstand abzustimmen, bspw. bei Teilung einer Sportgruppe, um das Angebot für jeden Sportler aufrecht zu erhalten.

g. Während der Übungsstunden bleiben alle Fenster und wenn möglich auch Türen für eine bessere Belüftung geöffnet.

h. Die Trainingsgeräte sind nach Möglichkeit von zuhause mitzubringen (z.B. Yoga-Matten) oder aber ein großes Handtuch zum Unterlegen. Hände und Füße (Barfuß) sind mehrfach pro Stunde zu desinfizieren. Sportgeräte werden ausschließlich vom Übungsleiter auf- und abgebaut. Erst nach vorheriger Desinfektion dürfen diese zurückgelegt werden.

i. Sportler, die mit dem Auto zur Sporthalle fahren, parken auf dem Parkplatz an der Grundschule mit der Zufahrt von der Schulstraße.

5. Werden Trainingsgruppen gebildet, so werden diese auch in den Folgewochen beibehalten. Die Trainingsgruppen sollten so klein wie möglich sein, empfohlen sind Trainingsgruppen bis 10 Personen. Spielformen ohne Körperkontakt und ein Ball für 2 feste Spieler sind im Training erlaubt.

6. Zirkeltraining oder Gerätewechsel sind während der Trainingsstunden nicht erlaubt.

7. Ein Übungsleiter oder Trainer betreut bis max. fünf feste Übungs- oder Trainingsgruppen.

8. Ein Übungsleiter, der Kinder und Jugendliche betreut, darf nicht auch Senioren über 60 Jahre trainieren.

9. Voraussetzung für die Trainingsaufnahme ist die Vorlage eines Konzeptes, welches die Vorgaben des Dachverbandes und des Vereins berücksichtigt. Der Übungsleiter legt seinem Spartenleiter dieses Trainingskonzept zur Genehmigung vor und hält sich bei der Durchführung an die vom Spartenleiter genehmigten Vorgaben.

10. Wettkämpfe, Freundschaftsspiele oder gemeinsamer Sport mit Mitgliedern anderer Vereine sind nicht zugelassen.

11. Zuschauer und abholende Personen, wie auch Eltern müssen außerhalb des Sportgeländes bleiben.

12. Es ist den Sportlern freigestellt, ob Sie während des Trainings einen Mund- und Nasenschutz tragen – er wird empfohlen. 

13. Vor und nach dem Training sind die Hände ausreichend mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.

14. Generell gilt für die Nutzung der Toiletten, dass der Nutzer vor und auch nach der Benutzung die Hände und die Toilette desinfiziert. 

15. Personen mit Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl (Kopf- und Gliederschmerzen), Husten, Atemnot, Geschmacks- oder Riechstörungen, Halsschmerzen, Schnupfen oder Durchfall sind von der Teilnahme am Training ausgeschlossen. 

16. Hatte ein Sportler Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Fall, so ist eine mindestens 14-tägige Quarantäne einzuhalten. 

17. Die Kenntnisnahme dieser Informationen, sowie die Zustimmung zur Erhebung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes und das Bewusstsein um die Folgen des gemeinsamen Sports bei gegebener Gesundheitssituation muss jeder Sportler vor Aufnahme des Trainings mit seiner Unterschrift bestätigen.

18. Diese Regeln zur Aufnahme des Sportbetriebes können jederzeit durch den Vorstand in Gänze oder auch in Einzelfällen angepasst und widerrufen werden, wenn sich regional neue Erkenntnisse ergeben oder die Durchführung nicht eingehalten wird.

Wir bitten Euch um ein verantwortungsvolles und dem Sport und den Sportlern gegenüber respektvolles Verhalten, indem Ihr diese Vorgaben befolgt.

Euer Vorstand

i.V. Sibylle Thies